Rechtsprechung
BVerwG, 29.05.1985 - 1 WB 9.84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwendung eines Soldaten - Höher dotierter Dienstposten - Eignungsreihenfolge - Planstelle - Besoldungsgruppe
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90
Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung - …
Ober die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, wobei die gegenüber dem Soldaten obliegende Fürsorgepflicht angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [323] >, vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 WB 107.77 - <BVerwGE 63, 96 [f.]>, vom 7. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 75.82 -, vom 29. Mai 1985 - BVerwG 1 WB 9.84 - und vom 26. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 15.84 -). - BVerwG, 26.06.1985 - 1 WB 15.84
Soldat - Anspruch auf Beförderung - Leistungsvergleich - Verpflichtungsanträge - …
Über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, wobei die gegenüber dem Soldaten bestehende Fürsorgepflicht angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 96, 97 [BVerwG 12.07.1978 - 1 WB 107/77]; BVerwG Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 75/82 - und vom 29. Mai 1985 - 1 WB 9/84). - BVerwG, 09.04.1991 - 1 WB 146.90
STAN - Zbv-Dienstposten - Rechtmäßigkeit der Verwendung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Soldat keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung, über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen, wobei die gegenüber dem Soldaten bestehende Fürsorgepflicht angemessen zu berücksichtigen ist (BVerwGE 53, 323; 63, 96, 97; BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1985 - 1 WB 9/84). - BVerwG, 16.07.1987 - 1 WB 158.86
Soldat - Planmäßige Beurteilung - Dienstzeitende - Sonderbeurteilung
Hieraus wird weiter gefolgert, daß die Versetzung auf einen Beförderungsdienstposten ebenfalls nur bis zu einem Zeitpunkt erfolgen soll, der mehr als zwei Jahre vor der Ruhestandsversetzung liegt (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. Mai 1985 - 1 WB 9/84).